Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 49-IV-02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,34155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 17-IV-01
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 49-IV-02
Die Angabe des Aktenzeichens eines gerichtlichen Verfahrens oder der bloße Verweis auf Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 17-IV-01). - VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 5-IV-01
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 49-IV-02
Die Benennung von Grundrechten des Grundgesetzes, hier des Art. 3 GG, vermag die Rüge der Verletzung von Grundrechten aus der Landesverfassung nicht zu ersetzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. November 2001 - Vf. 5-IV-01; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 72-IV-05 Gegen diese Entscheidung hatte der Beschwerdeführer bereits im August 2002 Verfassungsbeschwerde erhoben, welche mit Beschluss vom 21. November 2002 (Vf. 49-IV-02) verworfen wurde.